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SEPA-Informationen

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Ablösung der nationalen Bezahlverfahren zum 01. Februar 2014
 
Am 31. März 2012 hat das Europäische Parlament die sogenannte „SEPA-Migrationsverordnung“ in Kraft gesetzt.
 
Diese Verordnung musste in nationales Recht umgesetzt werden und schreibt die Ablösung der nationalen Zahlverfahren vor.
D.h. unser bekanntes Verfahren für Überweisungen und Lastschriften wird durch das SEPA-Bezahlverfahren verbindlich zum
01. Februar 2014 ersetzt.
 
 
Sehr geehrtes Mitglied,
 
mit der Umstellung auf das SEPA-Basis-Verfahren in unserem Verein möchten wir Sie darüber informieren, dass die uns erteilte
Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt wird.
Der Einzug des Beitrags erfolgt zukünftig nicht mehr mittels Kontonummer und Bankleitzahl, sondern über Ihre internationale
Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC).
 

 

Mit freundlichen Grüßen

die Vorstandschaft

   

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